FORIS CARTEL X
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in Kooperation mit:ECDABBH
Edgar Stieglitz - FORIS AG
Fast jedes Unternehmen wird durch Kartelle geschädigt. Wir haben uns entschieden, unseren Kunden eine schlagkräftige Abwehr zu ermöglichen.
Dr. Edgar Stieglitz, FORIS AG
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Ihre 5 Schritte zum Erfolg //

1. Kontaktieren Sie das FORIS CARTEL X Team

Kontaktieren Sie uns und schildern Sie uns Ihren Fall – selbstverständlich streng vertraulich. Wenn Sie Zweifel haben oder Informationen fehlen, unterstützen wir Sie bei der Faktenerhebung. Sie können uns anrufen, schreiben, mailen oder faxen. Ganz wie Sie es wünschen und seien Sie versichert: Für diese Dienstleistungen müssen Sie nichts bezahlen.

2. Einbindung von spezialisierten Anwälten

Nach Ihrer Zustimmung und nach Ausschluss etwaiger Interessenkollisionen leitet FORIS CARTEL X einer der ECDA angeschlossenen Anwaltskanzlei den von Ihnen beschriebenen Fall weiter. Auch hier berechnen wir Ihnen keine Gebühren oder Kosten für die Nutzung von FORIS CARTEL X.

how it works

3. Vorläufige Fallanalyse

Die mit der ECDA verbundene Anwaltskanzlei wird Ihren Fall analysieren und strategisch überlegen, welcher Weg eingeschlagen werden soll.

4. Vertragsabschluss

Sollten Sie sich entscheiden, fortzufahren, werden wir Sie bitten, in vertragliche Beziehungen mit uns einzutreten. Diese Verträge werden voraussichtlich Folgendes beinhalten:

  • Ein Mandatsvertrag mit einer ECDA-Mitgliedskanzlei (auf Kosten von FORIS), und
  • eine Vereinbarung mit der FORIS AG zur Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten gegen Erlösbeteiligung (die naturgemäß nur dann zu zahlen ist, wenn tatsächlich auch ein Erlös erzielt wurde)
  • oder eine Abtretung Ihrer Ansprüche an die BGGK GmbH (Tochtergesellschaft der FORIS AG), sofern Sie sich dafür entscheiden, Ihren Fall als Teil einer größeren Klägergruppe geltend zu machen; eine Übertragung an die BGGK GmbH ist hingegen nicht erforderlich, wenn Sie es vorziehen, in Ihrem eigenen Namen zu prozessieren.
Für die Prozessfinanzierungsvereinbarung haben Sie in der Regel die Möglichkeit, den Umfang der Finanzierung nach Ihren Wünschen anzupassen – sei es, dass Sie eine vollständige Deckung aller Prozesskosten wünschen oder Sie sich lieber an den Kosten beteiligen möchten, um einen höheren Anteil am Erlös für sich zu erhalten. Gerne erläutern wir Ihnen Ihre Möglichkeiten.

5. Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Sie sind nunmehr für einen aufwendigen Kartellschadensersatzprozess gewappnet. In der Regel suchen wir mit den Kartellbeteiligten nach einvernehmlichen Lösungen, bevor wir ein Gerichtsverfahren einleiten. Oft vertrauen die Kartellanten jedoch in diesem Stadium darauf, dass sie die Forderung abwehren können. Sobald zu erkennen ist, dass die Gegenseite zu einer Einigung nicht bereit ist, reichen die beauftragten Anwälte unverzüglich Klage ein.

Kontakt ‐ Wir sind für Sie da

Dr. Edgar Stieglitz
Dr. Edgar Stieglitz
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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